Aktuelles aus der Rechtspraxis
Auf EU-Ebene werden ehrgeizige Klimaziele verfolgt. So sieht das „Fit for 55“-Paket der Europäischen Kommission u. a. Grenzwerte für CO2-Emissionen vor, die nach und nach verschärft werden sollen. Daneben legt die Richtlinie (EU) 2019/1161 verbindliche Mindestziele für die Beschaffung sauberer Nutzfahrzeuge im Wege öffentlicher Vergabeverfahren fest.
Auch die Bundesregierung strebt mit ihrem Klimaschutzprogramm eine nicht unerhebliche Verringerung von Treibhausgasemissionen sowie Luftschadstoffen des Straßenverkehrs, v. a. Feinstaub und Stickoxide, an. Um dieses Ziel zu erreichen, soll bis zum Jahr 2030 u. a. ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder mit strombasierten Kraftstoffen erfolgen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-04-08 |