Die Abfallgebührensysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind an das KrWG anzupassen. Welcher Handlungsbedarf ist insoweit zu verzeichnen? Welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich im Hinblick auf eine etwaige Getrennterfassung weiterer Wertstoffe? Es gilt, konzeptionelle Spielräume auszuschöpfen, um die vorgeschriebenen Anreize zu setzen, gleichzeitig ein gesetzwidriges „Abwandern“ von Abfällen zu verhindern und jedenfalls die notwendige Kostendeckung zu sichern. Außerdem werden Einzelfragen der Abfallgebührenkalkulation aus der aktuellen Rechtsprechung erörtert. Von besonderer Bedeutung sind hier die Anforderungen an die mit Dritten vereinbarten Preisregelungen, die Berechnung kalkulatorischer Zinsen und die Grenzen der Einbeziehung von Aufwendungen für stillgelegte Deponien in die Hausmüllgebühr.
The public disposal companies have to adjust their waste charging systems to the new German federal recycling act (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG). The article describes how the public companies can implement the legal requirements into their every day practice. The authors then give an overview of the latest court decisions – dealing with details of the waste charging system – and outline their implications.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2012.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-12 |
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