DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-09 |
Die thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) werden auch im Jahr 2040 noch ausgelastet sein. Das ist das Ergebnis einer systematisch durchgeführten Analyse des gesamten Marktumfeldes der TAB. Im klassischen Bereich der thermischen Verwertung von Abfällen aus Haushalten und Gewerbe wird der Mengenzuwachs durch die demografische und wirtschaftliche Entwicklung von 2,25 Mio. t durch ein intensiveres Recycling dieser Fraktionen im Umfang von 6,28 Mio. t mehr als kompensiert. Die frei werdenden Kapazitäten werden kurz-, mittel- und langfristig aller Voraussicht nach benötigt, um Fraktionen thermisch zu verwerten, deren Umfang deutlich zunehmen wird, für die es aber zur thermischen Verwertung keine Alternativen mehr gibt oder die durch veränderte gesetzliche Regelungen notwendigerweise thermisch zu verwerten sind.
Der Beitrag ist eine Replik auf die zentralen Thesen der in dieser Ausgabe vorgestellten Studie zu den Perspektiven der thermischen Abfallbehandlung in Deutschland bis 2040, die im Auftrag der ITAD – Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. von Prognos AG und Herrn Prof. Martin Faulstich durchgeführt wurde. Ein wesentlicher Kritikpunkt an der Studie ist, dass sie eine Auslastung der Verbrennungsanlagen bis 2040 prognostiziert, ohne die vorliegenden politischen Strategien und Pläne, z. B. den EU Circular Economy Action Plan, mit einzubeziehen.
Im Beitrag (Teil 1 von 2) wurde der aktuelle Stand der Diskussionen zur Einbeziehung der Abfallwirtschaft in das BEHG beschrieben. Nach Ansicht der Autoren wäre die vollständige Einbeziehung aller thermisch behandelten Abfälle weder rechtlich gegeben noch sachgemäß. Nimmt man diesen Fall dennoch an, muss man nach den bisher vorliegenden offiziellen Dokumenten – es fehlen noch wesentliche politische und rechtliche Grundlagen – von einer Worst-Case-Betrachtung ausgehen. Demnach könnten bis zu 40 Mio. t Abfall mit rund 24 Mio. t Treibhausgasemissionen betroffen sein.
Die Europäische Union prägt durch die ab 2021 vorgesehene EU-Plastiksteuer wesentlich die Umweltabgaben im Abfallbereich und sperrt dadurch nationale Instrumente, welche die Wirksamkeit unionsrechtlicher Eckpfeiler in Frage stellen. Zugleich werden bisher für unverrückbar gehaltene nationalverfassungsrechtliche Grenzen überwunden, so die Sperre für nicht an den Verbrauch anknüpfende Ökosteuern aus der Finanzverfassung durch den Numerus clausus der Steuerarten nach Art. 105, 106 GG. Das Unionsrecht ist vorrangig und kann daher auch finanzverfassungsrechtliche Hürden überwinden, wenn es um seine wirksame Umsetzung geht.
Rostasche ist der massenmäßig bedeutendste feste Rückstand aus der Abfallverbrennung. Die Entsorgungsoptionen für das Material sind an die Mobilität umweltrelevanter Inhaltsstoffe geknüpft, die sich durch mehrmonatige Alterung herabsetzen lässt. Der Beitrag beleuchtet die Entwicklungsschritte und Prozessbedingungen, unter denen es gelang, diesen Vorgang substanziell zu verkürzen. Die Rostasche wurde im kontinuierlich beschickten Drehrohrreaktor mit einem CO2-reichen (Ab)gasstrom beaufschlagt, wobei der Anlagenbetrieb hinsichtlich des radialen Durchmischungsverhaltens, der Reaktorbeladung und der Verweilzeit des Feststoffs optimiert wurde. Gleichzeitig wurde das Reaktorvolumen schrittweise von 1 L auf 1,1 m3 erhöht. Untersuchungen im Realmaßstab bestätigten, dass die Rostasche nach einer Behandlungszeit von einer Stunde die Zuordnungswerte für DK-II Deponien bzw. die Materialwerte HMVA-2 gemäß Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung sicher einhält.
Das OVG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 12.06.2020 (Az.: 2 KN 2/18) einen Normenkontrollantrag gegen die 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck zurückgewiesen und Hinweise zum fristgerechten Ausgleich von Unterdeckungen bei rückwirkendem Satzungserlass sowie zur Reichweite des in § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG SH enthaltenen Zitiergebotes gegeben.
Technologien zur Beseitigung der Schadstoffe sind vorhanden, Investoren stehen bereit diese Abfälle zu recyceln, alleine die ordnungspolitischen Leitplanken fehlen. Eine hochkarätige HYBRID-Veranstaltung am 29.10.2020 in Hannover, die inhaltlich und in der technischen Umsetzung Maßstäbe gesetzt hat. Wie im ARD-Hauptstadt-Studio mutete die Kulisse und der Regieraum der DGAW Live-Expertenrunde am 29.10.2020 in Hannover an: Statt Karen Miosga und Ingo Zamperoni betraten Die DGAW-Geschäftsführerin Isabelle Henkel und DGAW-Vorstandsmitglied Dr. Gerd-Dieter Uhlenbrauck als Moderator die Bühne.
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