Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an die mechanischbiologische Vorbehandlung (MBV) aufgrund der Emission von Stäuben, anorganischen und organischen Stoffen
Die mechanisch-biologische Vorbehandlung von Abfällen vor der Deponie wird in Deutschland in 23 Anlagen angewandt. Dafür fehlen aber bisher Emissionsbegrenzungen für organische Stoffe und Schwermetalle. Ein Arbeitskreis hat dafür deshalb die hier folgenden Empfehlungen erarbeitet.