DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2007.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-19 |
Das Bundesumweltministerium will mit strengen Anforderungen in der Novelle der Klärschlammverordnung einerseits die Belange des Bodenschutzes stärken und andererseits die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen stabilisieren.
In Deutschland bewährte Technologien für die Stabilisierung und Entseuchung von Klärschlämmen sind nur unter lokalen Bedingungen erprobt. Sollen diese Technologien und Erfahrungen in andere Länder exportiert werden, so müssen klimatische, soziokulturelle, politische und finanzielle Aspekte berücksichtigt werden.
Sowohl in großtechnischen als auch labormaßstäblichen Versuchen wurde die Wirksamkeit von Schlämmen aus der Trinkwasserbehandlung für die Phosphatfällung untersucht. Hierbei wurde aufgezeigt, dass die Dosierung in Kläranlagen eine kostengünstige Verwertungsmöglichkeit darstellen kann.
So manches Elektroaltgerät verlässt Europa als noch gebrauchsfähig, obwohl es Abfall ist. Derzeit gibt es keine ausreichenden europäischen Regelungen, um den als Gebrauchsgut getarnten Export von Elektroschrott zu unterbinden. Politik und Industrie müssen gemeinsam handeln.
Durch die Erneuerung der Maschinen im Bereich der Mechanik, die Inbetriebnahme eine Stickstoffelimination für das Zentrat der Schlammentwässerung und die Rückhaltung von Schwebestoffen nach der Nachklärung mit Tuchfiltern wurde die Leistung erhöht.
Obwohl die LAGA PN98 eine verbindlich eingeführte Richtlinie zur Untersuchung von Abfällen ist, verzichten viele Betreiber auf eine konsequente Anwendung. Mit Hinweis auf überzogene Kosten werden stattdessen Umweltrisiken in Kauf genommen. Im vorliegenden Beitrag wird eine kostenoptimierte Probenahmestrategie aufgezeigt.
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