DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2022.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
Der Koalitionsvertrag will das Ende der Abfalleigenschaft vorziehen. Dabei wurde das Recycling schon durch das KrWG 2020 stark aufgewertet. Hintergrund ist die durch die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) angestrebte anspruchsvolle Verwertung, welche durch den EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vom März 2020 zusätzlich unterlegt und verstärkt wurde. Deshalb ist die Abfalleigenschaft nach § 5 KrWG möglichst früh anzusetzen, um Absatzmöglichkeiten zu stärken, sofern Mensch und Umwelt geschützt bleiben.
Im Zeitalter der Digitalisierung müssen auch die traditionellen Arbeitsweisen im Deponiebereich einem aktuellen und angepassten Entwicklungsstandard unterworfen werden, insbesondere dann, wenn strukturelle und organisatorische Abläufe zwischen mehrerer Prozessbeteiligten koordiniert werden. Im Rahmen eines Förderprojektes im Rahmen des „Kommunalen Investitionsfonds“ (KIF) wurde der Annahmeprozess mit einer cloudbasierten App digitalisiert und auf der Deponie Burghof pilotiert.
Kernanforderung war es, dass den Maschinisten auf den Deponieeinbauflächen die Kontrolle des angelieferten Materials erleichtert wird und das erforderliche Annahme- und Probenahmeprotokoll automatisiert erstellt werden.
Die Erweiterung bestehender Deponien durch Erhöhung des Ablagerungsvolumens und durch Überlagerung auf bereits verfüllten Ablagerungsabschnitten nach dem Prinzip Deponie auf Deponie hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die damit verbundene Nachweisführung einer gesicherten Deponieentwässerung, bei der Überführung der Deponie in die und aus der Nachsorge, stellen viele Deponiebetreiber vor eine elementare Aufgabe.
Auf der Zentraldeponie Emscherbruch sollen bereits verformte PE-Leitungen langfristig bis zu 80 m mit Abfall- oder Inertstoffen überdeckt werden, daher war aus statischen Gründen, zur Erhaltung der langfristigen Entwässerungsfunktion, eine Ertüchtigung erforderlich.
Ab 2029 dürfen Klärschlämme größerer Klärwerke nicht mehr landwirtschaftlich ausgebracht werden. Zugleich muss Phosphor ab einer Konzentration von 20 g je kg Trockensubstanz zurückgewonnen werden. Die Überlegungen gehen daher in die Richtung stützgefeuerte Monoverbrennung des – grundsätzlich nassen – Klärschlamms und Rückgewinnung des Phosphors aus der Asche. Eine sinnvollere Alternative ist die Extraktion des Phosphors, konkreter des Phosphats, bereits aus dem Klärschlamm.
65.000 Tonnen Phosphor liegen im deutschen Klärschlamm verborgen – ein enormes Potenzial zur Etablierung einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft sowie eine nachhaltige Sekundärquelle für Phosphor. Bis Ende 2023 müssen deutsche Städte und Gemeinden entscheiden, wie sie den lebenswichtigen und knappen Rohstoff ab 2029 rückgewinnen wollen. Manche Kommunen forcieren dabei die Rückgewinnung aus Klärschlammasche nach einer Monoverbrennung. Andere plädieren für eine umweltschonendere Recycling-Methode, die ohne Transportwege und Einsatz von Chemikalien auskommt.
Die Kompostierung in Kompostwerken wird seit Jahren als Entsorgungsweg für Einwegprodukte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen favorisiert. Durch die Mitkompostierung derartiger Abfälle werden dem Kompost jedoch keine wertgebenden Bestandteile zugeführt. Damit werden die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an eine Abfallverwertung nicht erfüllt. Außerdem wird bei der Kompostierung in Kompostwerken in erheblichem Umfang elektrische Energie verbraucht. Aufgrund dieser – zumindest in ihren Grundzügen – seit etwa 25 Jahren bekannten fachlichen und rechtlichen Fakten ist das Ergebnis eindeutig: Die Kompostierung von Einwegprodukten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen ist nicht nachhaltig und verstößt gegen die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Auf EU-Ebene werden ehrgeizige Klimaziele verfolgt. So sieht das „Fit for 55“-Paket der Europäischen Kommission u. a. Grenzwerte für CO2-Emissionen vor, die nach und nach verschärft werden sollen. Daneben legt die Richtlinie (EU) 2019/1161 verbindliche Mindestziele für die Beschaffung sauberer Nutzfahrzeuge im Wege öffentlicher Vergabeverfahren fest.
+++ 11. DGAW-Wissenschaftskongress „Abfall- und Ressourcenwirtschaft“ am 17. und 18. März 2022. Exzellente Plattform zur Vernetzung von Forschung und Wirtschaft +++
+++ NABU: Wir brauchen eine Umweltsteuer auf Getränkeverpackungen +++ BUND: Beurteilung der künftigen Klärschlammentsorgung in Bayern +++ DUH: Neue Rohstoffabhängigkeiten verhindern: Batterieverordnung der EU darf nicht abgeschwächt werden +++
+++ „Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft“ – VKU-Vizepräsident Hasenkamp begrüßt Positionierung des EU-Parlaments zur Batterie-Verordnung +++ EU-Parlament verabschiedet Batterieverordnung – BDE begrüßt Mindestrezyklatgehalt +++ Anreizsysteme für die Rücknahme von Lithium-Ionen- Akkumulatoren – Handlungsebenen und Wirkmechanismen +++ 6 Kilogramm mehr Verpackungsmüll pro Kopf im Corona-Jahr 2020 +++
+++ Mercedes-Benz etabliert nachhaltiges Batterierecycling: Eigene Recyclingfabrik startet 2023 im süddeutschen Kuppenheim +++ IFAT Munich 2022 – BDE-Sonderfläche Kunststoff mit IK als Partner +++ Die Verpackung als Pionier – Transformation & Circular Economy +++ BellandVision wird Teil von Veolia – der weltweiten Benchmark für ökologische Transformation +++
+++ Recycling: Reifen mit stofflicher Verwertung mehrfach nutzen +++
oekom e.V. – Verein für ökologische Kommunikation (Hrsg.): politische ökologie 02 – 2012: Rohstoffquelle Abfall. Wie aus Müll Produkte von morgen werden.
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