DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2021.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-11 |
Die Entsorgungswege der Klärschlämme von kleinen Anlagen haben sich stark verändert. Die bisher übliche Entsorgung auf landwirtschaftlichen Flächen ist fast nicht mehr möglich, auch bei Einhaltung der vorgegebenen Werte. Ausschreibungen von Dienstleistungen der Entsorgung sind oft erfolglos. Lohnentwässerer sind oftmals an den kleinen Anlagen nicht interessiert, da die Maschinen nicht ausgelastet werden können, die Mengen zu gering sind oder zu viele Rüstzeiten entstehen. So wird das Thema einer eigenen Schlammentwässerung immer mehr diskutiert. Dies wird an dieser Stelle beleuchtet.
Die Emschergenossenschaft betreibt am Standort Bottrop die zentrale Schlammbehandlung von Emschergenossenschaft und Lippeverband. Hier wird der Faulschlamm der Kläranlagen Emschermündung, Duisburg Alte Emscher, einiger Lippeverbandsanlagen sowie der vor Ort anfallende Faulschlamm konditioniert, entwässert und anschließend thermisch verwertet. Diese Verfahrenskette wird zukünftig um den Prozess der Klärschlammtrocknung ergänzt. Hierzu wurde in den vergangenen zwei Jahren auf einer Fläche von ca. 60.000 m² die weltweit größte solarthermische Klärschlammtrocknung (STT) gebaut. Zukünftig werden bis zu 220.000 Mg entwässerte Klärschlämme der Verbände am Standort getrocknet. Durch den Verzicht von fossiler Kohle zur Klärschlammkonditionierung und Heizwertanreicherung können zukünftig ca. 60.000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden.
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Sensibilisierung für umweltpolitische Themen, wie Energiewende, Energieeffizienz, CO2-Einsparung oder umweltgerechte Entsorgungsstrategien und Ressourcenschutz, ist die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlämmen in Deutschland in den Fokus geraten. Neben den Nährstoffen sind Schadstoffe, wie organische Verbindungen, Schwermetalle, resistente Bakterien und Mikroplastik im Klärschlamm zu finden. Geht man von einem Gesamtaufkommen in Deutschland an kommunalen Klärschlämmen in Höhe von 1,77 Mio. MgTR/a aus, gelangen davon derzeit ca. 18 % als Dünger in die Landwirtschaft und rd. 10 % in den Landschaftsbau. Der überwiegende Anteil wird demnach thermisch verwertet und hinterlässt durch den Transport einen entsprechenden CO2-Fußabdruck.
In immer noch angespannten Zeiten bleibt es weiterhin schwierig, Klärschlamm gesetzeskonform zu entsorgen. Die Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) im Jahr 2017 sowie die Verschärfung des Düngemittelrechts stellt die deutschen Kläranlagenbetreiber vor große Herausforderungen. Die neuen gesetzlichen Regelungen schränken die bodenbezogene Klärschlammverwertung und landwirtschaftliche Ausbringung von Klärschlämmen weiter ein. Spätestens ab 2029 ist die Rückgewinnung der wichtigen Ressource Phosphor Pflicht. Hinzu kommt die Flächenkonkurrenz um die verfügbare Ackerfläche. Landwirte nutzen aus wirtschaftlichen Gründen lieber selbst erzeugte Nebenprodukte wie Gülle anstatt Klärschlamm als Dünger zu verwenden. Für Kläranlagenbetreiber bedeutet das: Sie müssen in naher Zukunft ihre Klärschlammentsorgung neu organisieren.
Bei der Verbrennung von Klärschlamm entstehen erhebliche Mengen an Lachgas. Dieses Lachgas (N2O) ist rund 300 Mal klimarelevanter als CO2. Zudem hat es eine mittlere atmosphärische Verweilzeit von 114 Jahren und ist damit ein sehr schädliches Gas, dessen Elimination weltweit mit dem Kyoto-Protokoll geregelt wird. Messungen und Abschätzungen bei der ARA REAL in Luzern haben ergeben, dass auf diese Weise eine Lachgasmenge entweicht, welche rund 6.500 t CO2-Äquivalent pro Jahr entspricht. Lachgas kann, wenn es denn mit einer Oxidations-Anlage nachverbrennt wird, deutlich reduziert werden.
Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) von 2017 führt eine obligatorische Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ein. Eine Analyse von 500 Klärschlamm-Phosphorgehalten hat ergeben, dass die meisten von ihnen gering bis mäßig ausfallen. Dies bedeutet, dass eine Rückgewinnung von bis zu 50 % des Phosphors ausreichend wäre, um mit dem AbfKlärV übereinzustimmen. Dies ermöglicht zwei Ansätze für die Phosphorrückgewinnung: direkt auf der Kläranlage aus dem Schlamm einerseits für niedrige bis mäßige Phosphorgehalte, und nach der Monoverbrennung aus der Asche andererseits, für Schlämme mit höheren Phosphorgehalten. Das PhosForce-Verfahren, das auf eine biologische Versauerung und eine chemische Ausfällung basiert, befindet sich in der Demonstrationsphase auf einer großen Kläranlage in Deutschland. Die Ergebnisse zeigen hohe Rückgewinnungsraten und Optimierungspotentiale für den Betrieb hinsichtlich der Energie- und Chemikalieneinsätze.
Mittlerweile liegt ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Bioabfallverordnung vom 29.12.2020 vor. Die Frist zur Stellungnahme für Länder und Verbände im Rahmen der Anhörung ist am 05.02.2021 abgelaufen. Mit einer Abstimmung wird im Laufe des Jahres 2021 gerechnet.
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