DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2022.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-09 |
Die Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft ist ein entscheidender Bestandteil des Klimaschutzes. Die Primärrohstoffwirtschaft soll in größtmöglichem Maße zur Sekundärrohstoffwirtschaft werden, um so den Ressourcenverbrauch und den damit verbundenen CO2-Ausstoß zu verringern. Auf EU-Ebene sollen einheitliche Produktstandards vorangebracht werden, um so die Produkte länger im Wirtschaftskreislauf zu halten. Sowohl die Abfallvermeidung als auch das Recycling sollen gestärkt werden: Erstere durch vermehrte Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen, Letzteres mittels weiterer geschlossener Stoffkreisläufe sowie die Belohnung von recyclingfreundlichem Verpackungsdesign und Recyklateinsatz.
Bau- und Abbruchabfälle umfassen knapp über die Hälfte aller anfallenden Abfälle in Deutschland. Eine möglichst hochwertige Verwertung dieser Abfälle ist von entscheidender Bedeutung, besonders um die immer knapper werdenden Deponiekapazitäten und Rohstoffressourcen zu schonen. Verwertungsmöglichkeiten für die mineralischen Fraktionen der Bau- und Abbruchabfälle bestehen vor allem in der Verfüllung und in der Aufbereitung. Bei des wird nach KrWG als stoffliche Verwertung angesehen.
Der Beitrag reflektiert das 59. Tutzing Symposion, welches unter dem Titel „Polymers for a better life and circular economy“ im Oktober 2021 als Online-Event stattgefunden hat. Vor dem Hintergrund der Vorträge gibt der Beitrag einen Überblick zu den aktuellen gesellschaftlichen Debatten um die Kunststoffkreislaufwirtschaft sowie Einblicke in bestehende politische Regulierungen, aktuelle Herausforderungen und mögliche zukünftige Entwicklungen dieses gesellschaftlichen Großprojekts. Der Beitrag thematisiert u. a. die Vergleichbarkeit von Ökobilanzen, (chemisches) Recycling und die Herausforderungen bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.
Sekundärbrennstoffe sind durch eine hohe Aufbereitungstiefe, geringe Korngröße sowie hohe Heizwerte gekennzeichnet. Die in den letzten Jahren mitverbrannten Mengen betrugen ca. 3 Mio. Mg/a; Hauptabsatzwege sind Zement- und Kraftwerke. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung führt bis 2038 zum Wegfall von Mitverbrennungskapazitäten. Somit sind Perspektiven für Sekundärroh- und -brennstoffe zu entwickeln. Eine Perspektive kann die Steigerung der Substitutionsrate in Zementwerken sein. Bereits diese Erhöhung auf 80–85 % fängt die frei werdenden Mengen auf. Gleichzeitig führt die Umsetzung der aktuellen rechtlichen Vorgaben (KrWG, VerpackungsV, GewAbfV) sowie die Erhöhung der Recyclingquoten zu Veränderungen der Inputströme der Sekundärbrennstoffaufbereitung.
In der metallverarbeitenden Industrie, insbesondere in den Gießereien selbst, kommt es, wie in vielen Industriebereichen, produktionstechnisch oft zu mehreren Abfallströmen. Für Gießereien fallen diese unter anderem in Form von Filterstäuben an. Chemische und physikalische Eigenschaften dieser Stäube variieren dabei nicht nur von Gießerei zu Gießerei, sondern oft auch schon von Anfallstelle zu Anfallstelle. Das erschwert die Einführung flächendeckender Recyclingmethoden. Neben den fehlenden Alternativen zum Staub-Recycling, landen diese auch aus ökonomischen Gründen zu großen Teilen auf Deponien.
In aller Regel wird ein Abfallbehälter pro Sammeltour nur einmal entleert und hierfür eine Leistungsgebühr nach Maßgabe der Abfallgebührensatzung berechnet. Ob der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) bei der mehrfachen Entleerung eines Abfallbehälters pro Sammeltour berechtigt ist, entsprechend höhere Leistungsgebühren zu erheben, hatte jüngst das Verwaltungsgericht Hannover zu entscheiden. Es kommt auf den Satzungswortlaut an: Lässt die Satzung die Mehrfachentleerung zu, steht der Erhebung mehrfacher Leistungsgebühren nichts entgegen.
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