DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-09 |
Der Klimaschutz ist zum Kernanliegen der neuen EU-Kommission geworden. Der Green Deal will in der EU bis 2050 die Klimaneutralität erreichen. Das Europäische Klimagesetz schreibt dieses Ziel verbindlich fest und etabliert einen Mechanismus, über den die Union konkrete Maßnahmen erlassen und sehr stark auf die Mitgliedstaaten einwirken kann. Dieser Prozess erstreckt sich von der Gebäudeeffizienz über die Energiewende bis zur Kreislaufwirtschaft. Letztere ist eine tragende Säule des Green Deal und ermöglicht die Abkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch.
Die Coronakrise und der damit verbundene Lockdown wirken sich enorm auf fast alle Bereiche der Wirtschaft aus. Auch die Abfallwirtschaft ist davon stark betroffen. Die DGAW hat die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise auf die Abfallwirtschafsbranche betrachtet und ist dabei besonders auf die Mengenentwicklung der Abfallströme eingegangen.
Dabei sind die Siedlungsabfälle durch Homeoffice und Entrümpelungsaktionen aktuell zunächst angestiegen. Im Zuge der Lockerungen wird sich diese Mengenverschiebung jedoch im Verlauf des Jahres wieder normalisieren. Viel gravierender ist jedoch der Rückgang der Gewerbeabfallmengen, die durch den Lockdown zum Teil vollständig eingebrochen sind. In welchem Maß die Mengen über die Jahre mit der Erholung der Wirtschaft wieder ansteigen, hat die DGAW unter Einbeziehung der Prognosen des BIP verschiedener Wirtschaftsinstitute in mehreren Szenarien dargestellt.
Öffentlich und privat: Dass es beide Segmente braucht, ist wohl konstitutiver Konsens der sozialen Marktwirtschaft. Gestritten wird hingegen um den Umfang beider Sektoren, deren Interdependenzen und die zugrundeliegende Regulierung. Die Retrospektive der vergangenen 70 Jahre lässt dabei einige Wellenbewegungen erkennen, in denen mal den Privaten und mal den Öffentlichen überwiegende Wertschätzung bzw. mehrheitliche Kritik zuteilwurde. Klar ist aber auch, dass in unserer hochkomplexen und arbeitsteiligen Gesellschaft das objektive Erfordernis zur Interaktion beider Segmente besteht. Und dass sich die großen Herausforderungen unserer Zeit – Digitalisierung, Nachhaltigkeitswende, demografischer Wandel, Globalisierung etc. – wohl nur in kooperativen Ansätzen angemessen bewältigen lassen. Und so ging es den Autoren, Ludger Rethmann und Prof. Dr. Michael Schäfer, nicht um pro oder contra Öffentlich-Private Partnerschaften, sondern vielmehr um einen möglichst optimalen Rahmen bzw. um die Frage: Wie macht man es besser nicht?
Mit der Novellierung der 1. BImSchV im Jahr 2010 und der Vollzugsempfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2017 wurden Regelungen für die Zulassung und den Betrieb von Kesselanlagen festgelegt, die mit Regelbrennstoffen des § 3 Abs. 1 Nr. 8 betrieben werden. In diese Gruppe fallen insbesondere Getreidestroh sowie Getreideausputz und Landschaftspflegematerial wie z. B. Heu. Der Mangel an geeigneten Prüfbrennstoffen und Unsicherheiten bezüglich ihres verbrennungstechnischen Verhaltens bei der Typprüfung verhinderten jedoch bisher die Zulassung von Kesselanlagen in Deutschland. Im vorliegenden Beitrag wird daher die Herstellung von nicht-holzartigen, biogenen Prüfbrennstoffen demonstriert und die Prüfung einer Kesselanlage exemplarisch mit zwei Prüfbrennstoffen gemäß der vorgesehenen Brennstoffkategorien durchgeführt. Im Ergebnis konnte unter Typprüfbedingungen gezeigt werden, dass die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Vorgaben des LAI für den Betrieb mit den beiden Prüfbrennstoffen im Volllastbetrieb unterhalb von 100 kW eingehalten werden können.
Für zwei Bioabfallvergärungsanlagen, die mittels Nassaufbereitung kommunaler Bioabfälle das Gärsubstrat gewinnen, wurden über mehrere Monate die Fremdbestandteile des entwässerten Gärprodukts ermittelt. Die Ergebnisse dieses Screenings zeigen, dass die Gärprodukte beider Anlagen die Anforderungen der Düngemittelverordnung und der Bundesgütegemeinschaft Kompost an den maximalen Fremdstoffgehalt weitgehend erfüllen. Nur in wenigen Proben werden die Grenzwerte für Folienkunststoffe oder für die Flächensumme der aussortierten Fremdbestandteile überschritten.
Mit den Messwerten konnte für eine der beiden Anlagen der Eintrag von Fremdstoffen in das Gärsubstrat abgeschätzt werden. Die Rückrechnung ergab für Fremdbestandteile größer 2 mm einen maximalen Anteil von 0,14 % bezogen auf die Trockenmasse, die aus dem Bioabfall in das Gärsubstrat eingetragen wurde.
In diesem Fachbeitrag wird der Markt für gefährliche Abfälle hinsichtlich Aufkommen, Kapazitäten sowie Status Quo und Potenziale behandelt. Die Entwicklung gefährlicher Abfälle zeigt, dass das Aufkommen u. a. wegen verschärfter rechtlicher Rahmenbedingungen von 2015 bis heute (2020) angestiegen ist, insbesondere durch die Mengen an Bau- und Abbruchabfällen (durch die starke Baubranche) sowie gefährlichen Produktions- und Gewerbeabfällen. Diesbezüglich stellt sich die Frage nach zukünftigen weiteren Kapazitäten sowie neuen Möglichkeiten, weitere Sekundärrohstoffe aus gefährlichem Abfall zu gewinnen. Die Forschung und Entwicklung versucht derzeit in vielfältigen Projekten, die Recyclingtechniken und -anwendungen weiterzuentwickeln, um durch Erhöhung des Recyclinganteils die zunehmend begrenzten Verbrennungs- und Deponiekapazitäten trotz des o. g. gleichzeitig steigenden Aufkommens zu entlasten. Aufgrund der zeitintensiven Auswertungen der Ergebnisse befinden sich die Projekte größtenteils in Pilot- bzw. Testphasen, weshalb sich ihr industrieller Einsatz um weitere Jahre verzögert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 04.06.2020 (Rs. C-429/19 – Remondis ./. Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel) entschieden, dass an eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit hohe Anforderungen zu stellen sind. Nicht ausreichend ist es, wenn lediglich „Leistung gegen Entgelt“ vereinbart wird.
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