Die Pflichten der Länder zur Umsetzung der TA Siedlungsabfall
Die Umsetzung der bereits 1993 erlassenen TA Siedlungsabfall erfolgt in Deutschland sehr uneinheitlich. In einigen Bundesländern wird versucht, die Bestimmungen der TA Siedlungsabfall – insbesondere die Anforderungen an den abzulagernden Abfall – zu umgehen, um eine Deponierung von Abfällen nach lediglich mechanisch-biologischer Behandlung – teilweise über den 1.6.2005 hinaus – zu ermöglichen. Zur rechtlichen Absicherung werden von einigen Ländern neuerdings Zweifel an der Verbindlichkeit und Bindungswirkung der TA Siedlungsabfall geäußert.