Aspekte der Abfallvermeidung, der optimierten Trennung und Verwertung von Abfällen, aber auch der Sauberkeit und Hygiene von Behälterstandplätzen spielen bei der Bewirtschaftung von Großwohnanlagen und vergleichbaren Einrichtungen eine zunehmende Rolle. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist dabei die Reduktion abfallbezogener Nebenkosten als Folge verbesserter Abfallvermeidung und -verwertung. Dazu bieten private und kommunale Unternehmen unter dem Schlagwort „Abfallmanagement“ verschiedene Dienstleistungen an. Die Zulässigkeit dieser Tätigkeiten, insbesondere der Vor-Ort-Korrektur von Fehlbefüllungen, wird rechtlich kontrovers diskutiert. Nunmehr hat sich am 27. 03. 2007 erstmalig ein Obergericht – der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – mit der Thematik befasst.
Aspects of waste avoidance, optimized separation and recovery of waste as well as cleanliness and hygiene at con tainer location sites are of increasing importance in the management of major housing estates and comparable establishments. The reduction of waste-related utility costs as a result of improved waste avoidance and recovery is an important factor. Private and state-controlled local enterprises offer various services relating to such „waste management“. There is a legal debate on whether such services, in particular on-site correction of wrong filling of refuse bins or containers, are legitimate. Now, for the first time, a higher court has dealt with this issue. The following gives an outline of the decision of the „Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“ of March 27, 2007.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2007.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-17 |
Seiten 387 - 390
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