Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) gelten als schwer bis nicht vermeidbar. Eine Möglichkeit zum Umgang mit schwer bis nicht vermeidbaren THG-Emissionen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Abscheidung des entstehenden CO2 und anschließende anderweitige Nutzung (CCU) oder dauerhafte Speicherung (CCS). Der Beitrag behandelt die Frage, ob und wie lange es sich bei den bei der thermischen Abfallbehandlung entstehenden Rauchgasen einschließlich dem enthaltenen CO2 um Abfall, gefasstes Gas, Emissionen oder ein Produkt handelt. Während CO2 zur dauerhaften Speicherung aufgrund der Bereichsausnahme schon nicht dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, sondern dem spezielleren Kohlendioxidspeichergesetz unterfällt, stellen die in einer TAB entstehenden Gase grundsätzlich zunächst Abfall dar und können das Abfallende noch am Standort der TAB erreichen. Dies ist insbesondere für den Abnehmer von CO2 zur weiteren Nutzung von Relevanz, der anderenfalls abfallrechtlichen Pflichten unterliegen würde. Das Abfallende hat damit sowohl Bedeutung für die Vermarktung von CO2 zur anschließenden Nutzung als auch in rechtlicher und praktischer Hinsicht.
Greenhouse gas (GHG) emissions from thermal waste treatment facilities are considered difficult to unavoidable. One option for dealing with difficult to unavoidable GHG emissions on the way to climate neutrality is the capture of the resulting CO2 and subsequent use for other purposes (CCU) or permanent storage (CCS). The article discusses whether and for how long the flue gases produced during thermal waste treatment, including the CO2 they contain, are waste, captured gas, emissions or a product. While CO2 for permanent storage is not subject to the Closed Substance Cycle Waste Management Act but to the more specific Carbon Dioxide Storage Act, the gases produced in a thermal waste treatment plant are generally waste and may still reach the end of their waste life at the site of the thermal waste treatment plant. This is particularly relevant for the customer of CO2 for further use, who would otherwise be subject to obligations under waste legislation. The end-of-waste status is therefore important for the marketing of CO2 for reuse, as well as for legal and practical reasons.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2025.01.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-09 |
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