Betreiber und Hersteller von Feuerungsanlagen (ausgenommen Einzelraumfeuerstätten) sind nach § 5 Abs. 1 der 1. BImSchV aufgefordert, Maßnahmen zur Einhaltung der dort vorgegebenen Emissionsgrenzwerte zu ergreifen. Entsprechende Handlungsoptionen bestehen im Einsatz von nachgeschalteten Anlagen zur Feinstaubminderung als sekundäre Emissionsminderungsmaßnahmen (SEMM) oder in der Neuerrichtung bzw. Modifikation bestehender Kesselanlagen als Primärmaßnahmen. Im Rahmen des FNR-Projektes „EmMA“ wurden vor diesem Hintergrund nachgeschaltete – SEMM – für Feuerungsanlagen für holzartige Biomassen auf ihren Abscheidungsgrad von Flugaschen hin untersucht und die abgeschiedenen Aschefraktionen chemisch und physikalisch analysiert. Hierbei kamen ausschließlich Abscheidesysteme mit einer getrennten Erfassung der Aschen zum Einsatz. Die Analyseergebnisse wurden mit geltenden abfallrechtlichen Regelungen zu gefahrenrelevanten Eigenschaften sowie mit der Fachliteratur abgeglichen. Im Ergebnis wurden gefahrenrelevante Eigenschaften (insbesondere Cyanide, Chrom und Zink) nachgewiesen, was eine abfallrechtliche Einstufung der untersuchten SEMM-Aschen als „gefährliche Abfälle“ begründen könnte. Im Rahmen der Projektarbeit wurden auch relevante Widersprüche in den abfallrechtlichen Regelungen sowie in Vorgaben zum Vollzug festgestellt, die in diesem Artikel aufgezeigt und diskutiert werden. Hieraus soll ein wissenschaftlicher und politischer Dialog über eine bundeseinheitliche Abfallklassifizierung von SEMM-Aschen sowie Maßnahmen u. a. zur sicheren Handhabung und unbedenklichen Entsorgung angestoßen werden.
Operators and manufacturers of firing installations (except for single room heating appliances) are required under § 5 (1) of the 1st German Federal Emission Control Ordinance on Small and Medium Firing Installations (1. BImSchV) to take measures to comply with the emission limit values specified therein. Options for compliance are given in the use of systems for the reduction of particulate matter in the flue gas as secondary emission mitigation measures (SEMM) or replacement or modification of existing boilers as primary measures.
In the context of the FNR-project „EmMA“, a Secondary Emissions Mitigation Measures (-SEMM) for boiler plants for woody biomass was examined for their degree of separation of fly ash and the resulting separated ash was chemically analyzed. Here, only precipitator systems with separate ash collection were used. Referring to the analysis of the SEMM ashes, limit values were exceeded for test parameters, which ascribed to hazardous properties according to waste law and compared with relevant literature. As a result, limit values were exceeded for investigation parameters with hazard-relevant properties (in cyanide, chromium and zinc), which could justify a classification of the investigated SEMM ashes as „hazardous waste“. Contradictions underlying the area of normative regulations and enforcement of this type of waste are highlighted in this dissemination. This article intends to accelerate the scientific and political dialogue on adapting waste classifications of SEMM ashes regarding legal compliance, save handling and disposal options.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2019.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-12-10 |
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