Die ordnungsgemäße und regelgerechte Sammlung, Ableitung und Behandlung der anfallenden Abwässer ist heute eine wesentliche Voraussetzung für unsere moderne Zivilisation. Das Land Nordrhein-Westfalen, die Kommunen, die Wasserverbände sowie die Industrie haben hierzu große Anstrengungen unternommen und Erfolge erzielt. Ziel der gemeinsamen Bemühungen ist es, die Gewässergüte in den nordrhein-westfälischen Fließgewässern in dem notwendigen Umfang noch weiter zu verbessern. Ziel der Abwasserreinigung ist es, die in den Abwässern enthaltenen Schadstoffe möglichst umfassend zu entnehmen und nur Abwässer in Gewässer abzuleiten, von denen nur noch geringe Umweltgefährdungen ausgehen können.
Die zu diesem Zweck in der Abwasserreinigung anfallenden Schad- und Nährstoffe werden in den Klärschlämmen aufkonzentriert. Sie stellen somit die wichtige Schadstoffsenke in der Abwasserreinigung dar und müssen – wie andere Abfälle
auch – entsorgt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen versucht die Abfallentsorgung und damit auch die Entsorgung von Klärschlamm am Geist der aktuellen Abfallgesetzgebung (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) auszurichten. Danach kommt der besser umweltverträglichen Entsorgungslösung Vorrang zu, für die einzelnen Abfallstoffe ist eine möglichst hochwertige Verwertung anzustreben.
Doch welches ist die unter Umweltgesichtspunkten vergleichsweise beste Entsorgungslösung für Klärschlamm? Ist die Verwertung in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau der richtige Weg zur Schonung der natürlichen Ressourcen, wie es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als Grundziel formuliert? Oder widersprechen die Schadstoffeinträge einem nachhaltigen Bodenschutz? Ist eine Verbrennung von Klärschlamm angesichts der damit verbundenen Emissionen akzeptabel? Oder ist ein vergleichsweise weiter Transport in eine Verwertung zu rechtfertigen? Zu all diesen Fragen lagen bislang keine ausreichenden, wissenschaftlich fundierten Antworten vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-09-01 |
Seiten 502 - 512
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