Für die thermische Abfallbehandlung findet sich im ETS II kein Raum und vor ihrer etwaigen Einbeziehung in den ETS I hat die novellierte Emissionshandelsrichtlinie ein umfassendes Prüfverfahren der Kommission gesetzt, das Vorteile und Risiken umfassend gegeneinander abwägen muss. Mit dem vorgelegten Entwurf des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 versucht die Bundesregierung, im Wege der Nutzung des Instruments der unilateralen Ausweitung (Opt-in) für die Abfallverbrennung die Folgenabschätzung der Kommission zu unterlaufen und die CO2-Bepreisung der deutschen Abfallverbrennungsanlagen zu zementieren. Damit wird der nationale Sonderweg in diesem Sachbereich perpetuiert und die Friktionen mit dem EU-Recht werden verschärft. Dies widerspricht der Richtlinieneffektivität und dem erst jüngst wieder vom Europäischen Rat betonten „höchste Gut“ des Binnenmarkts zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Daher kann und muss über eine etwaige CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung nur europaweit einheitlich entschieden werden. Noch hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen.
There is no room for thermal waste treatment in ETS II and before it can be included in ETS I, the amended Emissions Trading Directive has set a comprehensive review procedure by the Commission, which must weigh up the benefits and risks comprehensively. With the submitted draft of the TEHG European Law Adaptation Act 2024, the German government is attempting to undermine the Commission’s impact assessment by using the instrument of unilateral extension (opt-in) for waste incineration and to cement the CO2 pricing of German waste incineration plants. This perpetuates the special national approach in this area and exacerbates the friction with EU law. This contradicts the effectiveness of the directive and the „greatest good“ of the internal market for increasing economic competitiveness, which was recently emphasized again by the European Council. Therefore, any CO2 pricing of waste incineration can and must only be decided uniformly across Europe. The legislator still has the opportunity to take corrective action.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2024.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-09 |
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