Im Beitrag (Teil 1 von 2) wurde der aktuelle Stand der Diskussionen zur Einbeziehung der Abfallwirtschaft in das BEHG beschrieben. Nach Ansicht der Autoren wäre die vollständige Einbeziehung aller thermisch behandelten Abfälle weder rechtlich gegeben noch sachgemäß. Nimmt man diesen Fall dennoch an, muss man nach den bisher vorliegenden offiziellen Dokumenten – es fehlen noch wesentliche politische und rechtliche Grundlagen – von einer Worst-Case-Betrachtung ausgehen. Demnach könnten bis zu 40 Mio. t Abfall mit rund 24 Mio. t Treibhausgasemissionen betroffen sein.
In dem vorliegenden Teil 2 werden die bei diesem Szenario durch das BEHG für die Abfallwirtschaft entstehenden Kosten abgeschätzt und die wichtige Frage der Lenkungswirkung sowohl mit Blick auf den Zweck des Gesetzes als auch mögliche Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft diskutiert.
The article (Part 1 of 2) described the current status of discussions on the inclusion of waste management in the Fuel Emission Trading Act (BEHG) which the authors consider to be neither legally given nor appropriate for the full inclusion of all thermally treated waste. If this case is nevertheless assumed, the official documents available to date – political and legal bases are still partly lacking – suggest that a worst-case scenario must be assumed. According to these documents, up to 40 million tonnes of waste with around 24 million tonnes of greenhouse gas emissions could be affected.
In this Part 2, the costs incurred by the BEHG for waste management in this scenario are estimated and the important question of the steering effect is discussed both with regard to the purpose of the law and possible effects on waste management.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-09 |
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