Die Ende 2017 in Kraft getretene Verordnung zur Klärschlammentsorgung (AbfKläV) hat zu vielen Aktivitäten und Unruhe auf dem Entsorgungsmarkt geführt. Die Möglichkeiten der bodenbezogenen Verwertung werden durch weitere Einschränkungen bei Grenzwerten und Ausbringungszeiten immer geringer und auch die Option der Mitverbrennung bietet vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Energiewirtschaft keine langfristige Option, so dass die Engpässe bei den Behandlungskapazitäten zwangsläufig zu steigenden Entsorgungskosten führen. Da die Kapazitäten der bestehenden Anlagen zur thermischen Klärschlammbehandlung nicht ausreichen, um zusätzliche Mengen aufzunehmen, wurde eine Vielzahl von neuen Anlagenprojekten initiiert, die sich in der Planung oder bereits im Bau befinden. Dieser Artikel beleuchtet die Situation und die Rahmenbedingungen der Klärschlammentsorgung aus der Sicht eines Projektentwicklers und zeigt einige Aspekte auf, die es zu beachten gilt.
The legislation on sewage sludge disposal (AbfKläV), which came into force at the end of 2017, has led to many activities and unrest on the disposal market. The possibilities of soil-related recycling are increasingly dwindling due to further restrictions on limit values and application times, and the option of co-incineration does not offer a long-term option either, against the background of the structural change in the energy industry, so that the bottlenecks in treatment capacities inevitably lead to rising disposal costs. As the capacities of existing plants for thermal sewage sludge treatment are not sufficient to absorb additional quantities, a large number of new plant projects have been initiated, which are either in the planning or already under construction. This article looks at the situation and framework conditions of sewage sludge disposal from the perspective of a project developer and highlights some aspects that need to be considered.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2021.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-09 |
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