Eine interkommunale Kooperation über Hilfsgeschäfte als Voraussetzung für die Erbringung öffentlicher Aufgaben kann sich als vergabefrei zulässig erweisen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 28.05.2020 (Rs. C-796/18) entschieden. Gleichzeitig hat der EuGH betont, dass eine solche Kooperation nicht zur Besserstellung eines privaten Unternehmens gegenüber anderen führen darf.
Nach seiner Entscheidung zu den Anforderungen an eine „Zusammenarbeit“ im Sinne der EU-Vergaberichtlinie (EuGH, Urteil vom 04.06.2020, Rs. C-429/19, vgl. Viezens/Schwind, Müll und Abfall 2020, S. 374) hat sich der Gerichtshof im Jahr 2020 zum zweiten Mal zum rechtlichen Rahmen für eine zulässige, vergabefreie interkommunale Kooperation geäußert.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-11 |
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