Das OVG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 12.06.2020 (Az.: 2 KN 2/18) einen Normenkontrollantrag gegen die 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck zurückgewiesen und Hinweise zum fristgerechten Ausgleich von Unterdeckungen bei rückwirkendem Satzungserlass sowie zur Reichweite des in § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG SH enthaltenen Zitiergebotes gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-09 |
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