Mittlerweile liegt ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Bioabfallverordnung vom 29.12.2020 vor. Die Frist zur Stellungnahme für Länder und Verbände im Rahmen der Anhörung ist am 05.02.2021 abgelaufen. Mit einer Abstimmung wird im Laufe des Jahres 2021 gerechnet. Kern des Entwurfs ist der neu eingefügte § 2a Bioabfallverordnung (fortan: BioAbfV-E), mit dem der Verordnungsgeber das Ziel verfolgt, Fremdstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herauszuhalten, soweit keine hinreichend sortenreinen Bioabfälle bei den Anlagen angeliefert werden. Auf diese Weise soll der Eintrag von Fremdstoffen, insb. Mikrokunststoffen, in die Umwelt und v. a. in den Boden reduziert werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-11 |
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