Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.03.2021 (Az.: 7 CN 1.20) entschieden, dass sich private Entsorgungsunternehmen nicht auf § 20 Abs. 3 Satz 3 KrWG berufen können, wenn sie Rechtsschutz gegen den Widerruf satzungsrechtlicher Entsorgungsausschlüsse begehren. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) sind bei Widerrufsentscheidungen somit nicht verpflichtet, wirtschaftliche Interessen Dritter zu berücksichtigen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-08-10 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

