Die Haftung des Insolvenzverwalters für Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners ist ein „Evergreen“ vor den deutschen Gerichten und auch in Bezug auf abfallwirtschaftliche Pflichten interessant. Augenmerk verdient eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zur Verhaltensverantwortlichkeit eines Insolvenzverwalters bei der von einer insolventen GmbH geschuldeten Deponienachsorge. Jenseits von Spezialfragen des Insolvenzrechts definiert der BayVGH darin, was die Betriebsführung einer Deponie beinhaltet und wer als Deponiebetreiber in die Haftung genommen werden kann.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-10-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
