Die novellierte TA Luft ist am 14.09.2021 veröffentlicht worden, am 01.12.2021 tritt sie in Kraft. Sie enthält neue Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie gilt für Genehmigungsverfahren, deren vollständiger Genehmigungsantrag ab Inkrafttreten der TA Luft vorliegt. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsfristen.
Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur bundeseinheitlichen Konkretisierung der Anforderungen an die Luftreinhaltung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, soweit diese nicht in besonderen Verordnungen geregelt sind (wie z. B. für Abfallverbrennungsanlagen in der 17. BImSchV). Sie konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Anlagen der Abfallwirtschaft (Anh. 1 Nr. 8 der 4. BImSchV) und setzt die Anforderungen der unionsrechtlichen Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken für die Abfallbehandlung um (BVT-Schlussfolgerungen gemäß Durchführungsbeschluss 2018/1147, vgl. auch das zugehörige BVT-Merkblatt Abfallbehandlung von 2018).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-10 |
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