In aller Regel wird ein Abfallbehälter pro Sammeltour nur einmal entleert und hierfür eine Leistungsgebühr nach Maßgabe der Abfallgebührensatzung berechnet. Ob der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) bei der mehrfachen Entleerung eines Abfallbehälters pro Sammeltour berechtigt ist, entsprechend höhere Leistungsgebühren zu erheben, hatte jüngst das Verwaltungsgericht Hannover zu entscheiden. Es kommt auf den Satzungswortlaut an: Lässt die Satzung die Mehrfachentleerung zu, steht der Erhebung mehrfacher Leistungsgebühren nichts entgegen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-09 |
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