Der Vorgang ist alltäglich und banal: Container für die Altkleidersammlung sollen im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden. Man könnte meinen, die hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen, namentlich des Straßenrechts, werfen keine besonderen Probleme auf. Doch dies ist mitnichten der Fall. Vielmehr wird in hunderten von Rechtsstreitigkeiten landauf – landab darüber gerungen, wer unter welchen Voraussetzungen zur Aufstellung von Sammelcontainern berechtigt ist und welche Gesichtspunkte die zuständigen Straßenbehörden bei ihrer Ermessensentscheidung zu beachten haben. Dabei gelingt es der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht, klare Leitlinien für die behördliche Entscheidungsfindung herauszuarbeiten. Vielmehr vermittelt eine Auswertung der vorliegenden Entscheidungen den Eindruck, dass die juristischen Unsicherheiten im Zeitverlauf eher zunehmen. Der vorliegende Beitrag stellt daher nicht nur die Rechtsprechung zu straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen für Abfallsammelcontainer dar, sondern entwickelt auch Vorschläge zur Strukturierung der straßenbehördlichen Ermessensausübung. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Wechselspiel von Straßen- und Kreislaufwirtschaftsrecht zu, zu dem von den Gerichten eine bunte Vielzahl divergierender Auffassungen vertreten wird. Eine wachsende Bedeutung erlangt das Thema sowohl durch das Inkrafttreten der kommunalen Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle zum 1. Januar 2025 (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 KrWG) als auch durch die europäische Diskussion über die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in einer Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Ergänzend wird auch auf die jüngst veröffentlichte LAGA-Mitteilung 40 zu Alttextilien Bezug genommen.
The process is commonplace and banal: Containers for the collection of old clothes are to be placed in the public street space. One might think that the legal issues involved, namely those of street law, do not pose any particular problems. But this is by no means the case. In fact, there are hundreds of legal disputes all over the country about who is entitled to set up collection containers and under what conditions, and what aspects the responsible road authorities have to take into account in their discretionary decision. So far, the case law of the administrative courts has not succeeded in establishing clear guidelines for official decision-making. Rather, an evaluation of the available decisions gives the impression that the legal uncertainties tend to increase over time. This article therefore not only presents the case law on special use permits for waste collection containers under road law, but also develops proposals for structuring the exercise of discretion by road authorities. Particular importance is attached to the interplay between road and recycling law, on which the courts hold a colorful variety of divergent opinions. The topic is becoming increasingly important both due to the entry into force of the municipal separate collection obligation for textile waste on January 1, 2025 (Section 20 (2) Sentence 1 No. 6, Sentence 2 KrWG) and due to the European discussion on the introduction of extended producer responsibility for textiles in an amendment to the EU Waste Framework Directive. In addition, reference is also made to the recently published LAGA Communication 40 on used textiles.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2023.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-08 |
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