Ab dem 01.06.2005 dürfen gemäß der TASi und der AbfAblV keine unvorbehandelten Abfälle auf den Deponien der Gebietskörperschaften abgelagert werden. Vor diesem Hintergrund hat sich alternativ zur Verbrennung die MBA Technologie in Verbindung mit TASi- bzw. AbfAbl.-konformen Deponien etabliert. Eine Deponierung der Siedlungsabfälle ist daher ohne Vorbehandlung nicht mehr möglich. Was passiert allerdings bei Anlagenstillständen oder Störfällen von Müllverbrennungsanlagen bzw. den Mechanisch Biologischen Anlagen? Hierzu hat der ASA e.V. mit dem Ausfallverbund eine Lösungsmöglichkeit gefunden, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beabsichtigen die Verbundpartner, sich gegenseitig bei vorübergehenden, insbesondere unerwarteten Kapazitätsbeschränkungen in ihren Anlagen zu unterstützen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seite 039
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