Die öffentliche Wirtschaft in Deutschland – und hier insbesondere die Abfallwirtschaft – sieht sich im Zuge der tiefgreifenden wirtschaftlichen und politischen Veränderungen in den letzten Jahren immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, durch gravierende Wirtschaftlichkeits- bzw. Effizienzdefizite bei der Leistungserstellung ein Abgaben- bzw. Gebührenniveau zu erzeugen, welches in seiner Höhe, so wird argumentiert, nicht nur unzumutbar, sondern auch durchaus vermeidbar sei. Für weiteren Konfliktstoff sorgen die aktuellen Tendenzen, die öffentliche Abfallentsorgung in Teilbereichen oder gar gesamthaft in die Privatwirtschaft zu entlassen. Dies geschieht offenbar in der Hoffnung, effizientere und somit preisgünstigere Leistungen zu erhalten.
Auf EU-Ebene bestehen derzeit Bestrebungen, die Frage der Daseinsvorsorge nationenübergreifend zu klären. So hat die Europäische Kommission im September 2000 eine (novellierte) Mitteilung über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa vorgelegt. Darin bezeichnet sie „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ als ein Schlüsselelement des europäischen Gemeinschaftsmodells. Sofern die Marktkräfte bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Leistungen nur in unzureichender Weise bereitstellen können, wäre es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, konkrete Anforderungen festzulegen, damit dieser Bedarf in entsprechender Weise gedeckt wird. Um die Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge regelmäßig zu überprüfen, kündigte die Kommission indes die Schaffung eines Systems zur jährlichen Bewertung an. Zentrale Bedeutung im Rahmen einer solchen Evaluierung könnte dem Controlling-Instrument „Benchmarking“ (Betriebsvergleich) zukommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-04-01 |
Seiten 199 - 204
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