Die ersten Betriebserfahrungen mit Abluftbehandlungsanlagen nach der 30. BImSchV zeigen, dass die geforderten Abluftgrenzwerte durch ausreichend dimensionierte Einzelkomponenten (saure Wäsche und RTO, ggf. Biofilter für gering belastete Teilströme) eingehalten werden können. Im Hinblick auf die Betriebssicherheit und die damit verknüpfte Verfügbarkeit der Anlagen wurden bereits in den ersten Monaten des „Zeitalters der 30. BImSchV“ z. T. erhebliche Probleme mit Korrosion sowie Ablagerungen an den Wärmetauschern durch Siliziumdioxid in der RTO beobachtet. Eine ausreichende Dimensionierung der Abluftbehandlungskapazität sowie die redundante Ausführung der RTO gewinnen daher eine besondere Bedeutung in Bezug auf das Einhalten der durch die 30. BImSchV geforderten Anlagenverfügbarkeit. Über die beschriebenen technischen Optimierungen hinaus bestehen auch betriebswirtschaftliche Optimierungspotenziale, die nach Erreichen eines stabilen Dauerbetriebes der Abluftbehandlungsanlagen einzelfallspezifisch geprüft und umgesetzt werden sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 304 - 309
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