Gilt ein Betriebsgelände als öffentlicher Verkehrsraum, ergeben sich an die Fahrer und die dort betriebenen Fahrzeuge, insbesondere Bagger, Radlader und Flurförderfahrzeuge, besondere rechtliche Anforderungen. Um diese zu erfüllen, ist ein erhöhter organisatorischer und finanzieller Aufwand erforderlich. Es ist deshalb im Interesse des Betreibers, sein Betriebsgelände soweit möglich als nicht-öffentlichen Verkehrsraum auszuweisen. Problematisch ist dies bei den Betreibern von Entsorgungsanlagen, Recyclinghöfen und Deponien, die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wahrnehmen. Ihnen ist es rechtlich kaum möglich, den Personenkreis der Anlieferer einzuschränken, was dazu führt, dass zumindest der von Anlieferern und Betriebsfahrzeugen gemeinsam genutzte Bereich als öffentlicher Verkehrsraum gilt. Welche Anforderungen dann zu erfüllen sind, um Vorgaben aus dem Straßenverkehrs-, Steuer- und Versicherungsrecht gerecht zu werden, soll im Folgenden dargelegt werden.
If premises are regarded as a public traffic area, there arise particular legal requirements to the drivers and vehicles operated there, in particular excavators, wheel loaders and forklifts. To fulfil these requirements, an increased organizational and financial expense is necessary. Therefore, it is in the interest of the operator to display his premise so far as possible as a non-public sphere of traffic. This is problematic with the operators of disposal arrangements, recycling sites and landfills which assume tasks of the public waste disposal authority. Due to legal requirements it is hardly possible for them to limit the circle of deliverers, what leads to the fact that at least the area which is used together by vehicles of deliverers and company-vehicles has to be considered as a public traffic area. Which requirements are to be fulfilled regarding rules of traffic law, tax law and insurance law, should be demonstrated in the following.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2008.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-05-21 |
Seiten 259 - 261
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