Die Vorgaben der TA Siedlungsabfall forcieren eine Verlagerung ursprünglicher Deponiebetriebsaufgaben: Weg von einem gebührendeckenden Abfalleinbaubetrieb, hin zu einem kostenintensiven Kontroll- und Überwachungsbetrieb. Darüber hinaus findet sich in jüngster Vergangenheit in zunehmendem Maß eine restriktivere Umweltgesetzgebung. Durch beide Faktoren erhalten Maßnahmen zur umfassenden Darstellung innerbetrieblicher Strukturen und zur Schaffung transparenter Betriebsabläufe einen völlig neuen Stellenwert. So wurde die Erstellung und Fortschreibung eines Betriebshandbuches nach TA Siedlungsabfall seitens des Amtes für Abfallwirtschaft der Landeshauptstadt München nicht nur als vom Gesetzgeber verordnetes Muß zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Deponiebetriebs verstanden. Es ist vielmehr ein Werkzeug zur Anpassung des Deponiebetriebs an das gesamtstädtische Konzept einer ziel- und leistungsorientierten öffentlichen Verwaltung. Vor diesem Hintergrund soll die Installation eines Betriebshandbuches eine spätere Zertifizierung, als Teil eines Entsorgungsfachbetriebes nach § 52 KrW-/AbfG, ermöglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-10-01 |
Seiten 637 - 644
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