Die Verfahren zur Überwachung der Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung sind durch das am 7. Oktober 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk neu geregelt. Für die Abfallstromüberwachung kommt dem Datenaustausch auf digitalem Wege in Form von Datenträger bis hin zur Datenfernübertragung (DFU) eine zunehmend größere Rolle zu. Die ausdrückliche Anwendung der elektronischen Datenübertragung ist im untergesetzlichen Regelwerk benannt. Dabei ist der Austausch nicht nur zwischen den Behörden untereinander von Bedeutung, sondern auch die Datenübermittlung von Privatunternehmen an die Behörden. Dies bedeutet eine Vereinfachung sowohl für die Behörden als auch für die Privatunternehmen, indem sich der Arbeitsaufwand verringert und die Bearbeitungszeit verkürzt.
Zur Festlegung dieser Datenstruktur für eine digitalisierte Aufbereitung und Weitergabe der Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die LAGA in ihrer 66. Sitzung am 19./20. März 1996 in Wiesbaden beschlossen, eine ad-hoc-AG einzurichten mit dem Auftrag, eine Richtlinie einer „Bundeseinheitlichen Schnittstelle für den Datenaustausch im Bereich der Nachweisverfahren (BUDAN)“ zu erarbeiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-05-01 |
Seiten 323 - 326
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