Bisherige in der Schweiz durchgeführte Untersuchungen zeigen, dass die Anweisungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), in der unter anderem vorgeschrieben wird, welches Holz in welcher Feuerungsanlage verbrannt werden darf, unbedingt eingehalten werden müssen. Information und Aufklärung der zuständigen Vollzugsbehörden und der Betreiber von Holzfeuerungsanlagen hat erste Priorität. Neben diesen bereits laufenden Aufklärungsarbeiten muss dies auch möglichst schnell und kostengünstig überprüft werden können. An der EMPA St. Gallen wurde ein dafür notwendiger Schnelltest entwickelt. Mit dem EMPA-Ascheschnelltest kann zum Beispiel ein Vollzugsbeamter, ein Kaminfeger oder ein Feuerungskontrolleur gegebenenfalls auch vor Ort überprüfen, ob bei der Verbrennung ausschließlich erlaubte Brennstoffe eingesetzt wurden oder nicht.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2000.03.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2000 |
| Veröffentlicht: | 2000-03-01 |
Seiten 126 - 137
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