Am 1. Juni 2005 geht die 12-jährige (!) Übergangsfrist der TA Siedlungsabfall zu Ende. Ohne Übertreibung kann festgestellt werden, dass dieser Tag einen zentralen Einschnitt im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung bedeutet. Das Datum 1. Juni 2005 ist in seiner Bedeutung mit anderen Meilensteinen im Umweltschutz, wie z. B. der breiten Einführung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge oder der Großfeuerungsanlagenverordnung auf eine Stufe zu stellen. Durch die Weiterentwicklung der wesentlichen Teile der TA Siedlungsabfall zur Abfallablagerungsverordnung kehrte weitgehend Ruhe in einen bislang recht turbulenten Bereich der Abfallwirtschaft ein. Mit der Entscheidung der Entscheidung des EuGH vom 14. April 2005 zur EG-Konformität sind die letzten Unwägbarkeiten zum Vollzug der Abfallablagerungsverordnung beseitigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-05-01 |
Seiten 253 - 259
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