Um die zu deponierenden Abfallmengen zu reduzieren, wurde im Abfallrecht eine verstärkte Trennung der Abfallströme verankert. Gemäß den Vorgaben der TA Siedlungsabfall wird vielfach die organische Fraktion des Hausmülls durch die entsorgungspflichtigen Körperschaften getrennt gesammelt und gesondert behandelt, um diese Stoffe in aufbereiteter Form einer Verwertung zuzuführen. Als häufigste Form der Aufbereitung werden die Bioabfälle aus Haushalten zusammen mit dem erforderlichen Strukturmaterial kompostiert, um diese anschließend in den Stoffkreislauf zurückführen zu können.
Die Dienstleistung der Kompostierung organischer Haushaltsabfälle wird überwiegend von überregional agierenden Unternehmen bedient, die zentrale Großanlagen mit großem Einzugsgebiet errichtet haben. Landwirte als Bioabfallbehandler bevorzugen jedoch offene Kleinanlagen, weil der Investitionsbedarf relativ gering ist und sich die produzierten Komposte im eigenen Betrieb verwerten lassen. Solche Anlagen können wegen geringer Durchsatzleistungen, die insbesondere aus Emissionsschutzgründen begrenzt sind, nur im Rahmen dezentraler Entsorgungskonzepte für Bioabfälle betrieben werden. Es stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen solche Anlagenkonzepte konkurrenzfähig sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 1999 |
Veröffentlicht: | 1999-05-01 |
Seiten 275 - 285
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