Wir Industrieländer verbrauchen mit 20 % der Weltbevölkerung 80 % der Rohstoffe und Energien. Der Erdball wird es nicht verkraften, wenn sich künftig auch die bevölkerungsreichen Landstriche eines solch verschwenderischen Umgangs mit den endlichen Ressourcen befleißigen. Es war deshalb konsequent, dass der deutsche Abfall-Gesetzgeber (und später auch die EU-Organe) die anfängliche Verpflichtung zur Seuchenhygiene sowie zur Boden-, Wasser- und Luftreinhaltung vor allem um den Schwerpunkt Ressourcen- und Klimaschonung ergänzte.
Der Ressourcenschutz wird insbesondere mit der Produktverantwortung in Gestalt der Rücknahmepflicht angestrebt und die anderen Schutzfunktionen durch das Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle ab 2005. Bei der Umsetzung dieser Ziele ist das Gebot wirtschaftlicher Vertretbarkeit zu beachten. Es ist als Teil des Zielkatalogs anzusehen. In der Praxis indes verschwimmt die Zielsetzung mehr und mehr. Wer aber sein Ziel nicht kennt, für den ist kein Weg der richtige. Die aktuellen Diskussionen zum Pflichtpfand machen dies überdeutlich. Insbesondere der Kosten-Nutzen-Aspekt bleibt offensichtlich völlig außen vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2003.08.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2003 |
Veröffentlicht: | 2003-08-01 |
Seiten 374 - 381
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