Die mit der VerpackVO begründete abfallrechtliche Produktverantwortung durch Internalisierung der externen Entsorgungskosten hat sich als geradezu ideales marktwirtschaftliches Instrument der Ressourcenschonung erwiesen. Die gewählte Organisationsform demgegenüber (aus der kommunalen Verantwortung herausgelöste Spezialorganisation in privater Trägerschaft) hat sich nicht bewährt. Noch nach der 5. Novelle der VerpackVO gelangen deutlich mehr als ein Viertel aller Verpackungen in wettbewerbswidriger (und damit rechtswidriger) Weise unzureichend oder gar nicht lizensiert in den Markt und werden auf Kosten der ordnungsgemäß lizensierenden Verpacker und Händler mitverwertet. Auch ist das durch die Organisationsform bedingte Prinzip flächendeckender Erfassung (insbesondere Getrenntsammlung) ökonomisch und ökologisch gleichermaßen unvorteilhaft. Deutschland sollte wie alle anderen Mitgliedstaaten der EU (außer Österreich) die Organisation der Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen auf die kommunale Ebene übertragen und die Verwertungsleistung nach Qualität und Quantität vergüten. Damit ließen sich neben den bislang ungelösten Wettbewerbsproblemen zugleich die ökönomischen und ökologischen Kosten gleichermaßen deutlich reduzieren. Auch wäre der Weg frei, die abfallrechtliche Verantwortung mit minimalem Aufwand auf weitere Produkte und Produktgruppen zu erstrecken und diese mit der Verpackungsverwertung unter Einsatz moderner Sortiertechniken zum beiderseitigen Vorteil in die Hausmüllentsorgung zu integrieren.
The concept of responsibility for products through the internalization of external waste treatment costs that has been introduced by the „VerpackVO“ legislation has proven to be an almost ideal tool for resource efficieny in a market economy. In contrast, the specific implementation (a detachment from communal responsibility in favor of dedicated private entities) has not stood the test of time. Even after the 5th revision of the „VerpackVO“, substantially more than a quarter of all packaging waste still reaches the market without or with incomplete licenses, and has to be processed at the expense of those packagers and retailers who do obey by the legal requirements. This distorts competition and is in violation of the law. In addition, the principle of full geographical coverage and in particular waste separation are both economically and ecologically unfavorable. Instead, Germany should delegate the organization and collection of packaging waste to the communal level, as is the practice in all EU member states except Austria. The treatment efficiency should be rewarded according to both quality and quantity of the output. In addition to overcoming the hitherto unsolved issue of competitive distortion, such an approach would also result in a substantial reduction both in ecological and economical cost. Furthermore, this would make it possible to extend legal responsibility to other products and categories with minimal effort, and to integrate these subjects into the domestic waste disposal on the basis of modern sorting technologies.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2010.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-17 |
Seiten 69 - 75
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