Die Verordnung über die Entsorgung von Altholz wird am 1. März 2003 in Kraft treten. Der Bundestag hatte der ursprünglichen Fassung im März 2002 zugestimmt, der Bundesrat beschloss hierzu im Mai 2002 eine Reihe von Änderungsmaßgaben.
Diese wurden von der Bundesregierung mit Beschluss vom 19. Juni 2002 unverändert übernommen, so dass die künftige Verordnung – im Gegensatz zu vorhergehenden Entwürfen – nunmehr konkretisierte und eindeutige Vorgaben für die Altholzentsorgung in Deutschland enthält.
Im europäischen Maßstab beschreitet die Bundesrepublik mit der Altholzverordnung Neuland. Aber auch im Rahmen des nationalen Abfallrechts ist dies die erste stoffbezogene Regelung, die eine Verwertung bestimmter Abfälle genauer regelt. Die Altholzverordnung legt erstmals einheitliche Anforderungen an die Entsorgung von Altholz fest und konkretisiert die Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung. Sie soll damit eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Althölzern gewährleisten und künftig zu mehr Wettbewerbsgleichheit und Investitionssicherheit im Bereich der Altholzentsorgung führen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2003.02.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2003 |
| Veröffentlicht: | 2003-02-01 |
Seiten 52 - 58
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