§ 21 des Verpackungsgesetztes verpflichtet in seiner aktuellen Ausgestaltung die dualen Systeme, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Recyclingfähigkeit bzw. den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Umsetzung der aktuellen Verpflichtung ist nahezu unmöglich, die Neugestaltung der gesetzlichen Regelung wird derzeit diskutiert. In diesen aktuell laufenden Prozess bringen die dualen Systeme mit Ihrem Vorschlag ein umsetzungsfähiges Modell zur Überarbeitung des § 21 ein. Die Ziele einer ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte werden in diesem Modell für alle Materialfraktionen wettbewerbsneutral durch feste Beiträge für nicht recyclingfähige Verpackungen erreicht. Der Beitrag zeigt insbesondere die Kosteneffizienz der Umsetzung über die dualen Systeme, denn etablierte Melde- und Abrechnungsprozesse zwischen den Verpflichteten und den dualen Systemen werden genutzt. Die zweckgebundene transparente Mittelverwendung zahlt auf die ökologischen Ziele des § 21 ein. Es kommt nicht zu einem Aufbau redundanter Parallelstrukturen, die funktionale und erfolgreiche Trennung von operativer Umsetzungsverantwortung und Kontrolle/Aufsicht durch die ZSVR bleibt erhalten.
§ 21 of the German Packaging Law in its current version obliges the dual systems to promote the recyclability of packaging and the use of recycled materials in packaging put on market when calculating their licensing fees. This unspecific obligation for ecological fee modulation however is almost impossible to be implemented in a competitive EPR system. Therefore, a realignment of § 21 is currently under discussion. All German dual systems take part in this discussion and present an implementable model for the revision of § 21. This model fulfills the goals of ecological fee modulation for all packaging materials by proposing competition-neutral fixed fees for non-recyclable packaging. The following article shows the high degree of cost-efficiency of an implementation via the dual systems, as well-established reporting- and billing-processes between the obliged industry and the dual systems can be used. The proposed, transparent use of funds in a purposeful manner pays in on the ecological goals of § 21. No unnecessary redundant structures must be built up, the well-established functional system of checks and balances between the operational dual systems and supervising ZSVR central body remains intact.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2021.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-08 |
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