Der Rat der Europäischen Union hat mit Entscheidung vom 19.12.2002 Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien festgelegt. Die Ratsentscheidung 2003/33/EG basiert auf der Deponierichtlinie 1999/31/EG, die in Art. 16 konkrete Kriterien und Grenzwerte ausdrücklich einer solchen Entscheidung vorbehält. Das BMU hat am 26.09.2005 einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG zur Anhörung an die beteiligten Kreise verschickt. Beabsichtigt ist, einzelne Regelungen der AbfAblV, DepV und DepVerwV zu ändern. Aufgabe der nachfolgenden Darstellung ist es zunächst, die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte der Deponierichtlinie und deren Umsetzung sowie damit verbundene Probleme darzustellen. Anschließend wird die Ratsentscheidung 2003/33/EG erläutert. Schließlich wird der vorgelegte Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG einer kurzen Betrachtung unterzogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-01-01 |
Seiten 13 - 18
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