Ersatzbrennstoffe haben in den letzten Jahren zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. So werden verschiedene heizwertreiche gewerbliche Abfälle wie Altreifen, Altöl, Altholz, Rinde, Schlämme aus der Zellstoff- und Kartonagenproduktion, Papierschlamm, Altstyropor und Fangstoffe aus der papierverarbeitenden Industrie seit Jahren in Zementwerken, Kraftwerken und Ziegeleien als Ersatzbrennstoff eingesetzt.
Auf Seiten der Abfallerzeuger wie auch auf Seiten der Entsorger ist das Interesse gestiegen, diese Praxis, d. h. insbesondere den Katalog der „energetisch verwertbaren“ Abfallarten auszuweiten. Die Erweiterung des Abfallannahmekatalogs einer entsprechenden genehmigungsbedürftigen Anlage unterliegt jedoch der behördlichen Genehmigung. Hier wurde in der Vergangenheit in verschiedenen Genehmigungsverfahren mit recht unterschiedlichen Anforderungsniveaus gearbeitet.
Im Oktober 2000 hat das Land Nordrhein-Westfalen per Erlass die Stoffflussanalyse als Methode zur abfallrechtlichen Beurteilung von thermischen Entsorgungsmaßnahmen in den Vollzug eingeführt. In der dazugehörigen „Arbeitshilfe“ wird die Anwendung beispielhaft für 13 Abfallarten, soweit diese in einem Kraftwerk oder in einem Zementwerk (Nr. 1.2 und Nr. 2.3 der Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV) als Abfall zur Verwertung eingesetzt werden sollen, dargestellt. Damit schafft das Land NRW die Möglichkeit, ökologisch zweifelhafte Verwertungsmaßnahmen hinsichtlich einer nicht gegebenen Schadlosigkeit zu erkennen und zu unterbinden. Durch Einführung einer einheitlichen naturwissenschaftlichen Beurteilungsgrundlage wird zudem mehr Rechtssicherheit erreicht.
Mit der Datenerhebung und den Beispielrechnungen wurde eine Arbeitsgemeinschaft von BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH (Oyten) und Deutsche Projekt Union GmbH (Essen) beauftragt. Die Arbeiten der Gutachter wurden durch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe, an der neben dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (jetzt Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) auch Vertreter des Landesumweltamtes (LUA), der Bezirksregierungen sowie der Staatlichen Umweltämter (StUÄ) teilnahmen, begleitet. Weiter waren in der Arbeitsgruppe die kommunalen Spitzenverbände, der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE), der Verein deutscher Zementwerke (VDZ), der Arbeitskreis der Sonderabfallverbrenner und weitere Fachverbände vertreten. Schließlich begleiteten drei unabhängige Wissenschaftler (ifeu-Institut, Heidelberg, Öko-Institut, Freiburg/Darmstadt und HTP, Aachen) die Arbeiten in der Funktion als Critical Reviewer.
Da die Einführung einer Beurteilungsmethode für die Behördenpraxis von grundlegender Bedeutung ist, wurden verschiedene Genehmigungsverfahren, bei denen die Stoffflussanalyse erstmals erprobt wurde, abgewartet und ausgewertet. Es zeigte sich, dass in diesen Verfahren die Stoffflussanalyse erfolgreich eingesetzt werden konnte.
Auf dieser Basis wurde ein Entwurf der Arbeitshilfe erstellt und im März und April 2000 einer Anhörung unterzogen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden eingehend geprüft und, soweit sie die Stoffflussanalyse betrafen, bei der Überarbeitung der Arbeitshilfe weitgehend berücksichtigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2001 |
Veröffentlicht: | 2001-02-01 |
Seiten 83 - 94
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