Im Trend der immer stärker werdenden Fokussierung auf regenerative Energien liegt es nahe, dass auch die aus der Biogasverstromung der Hausmüllvergärung gewonnene Elektroenergie uneingeschränkt nach den Verrechnungssätzen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vergütet wird. Doch leider gibt es im geltenden Regelwerk unstimmige Festlegungen, die für die EEG-Anerkennung einen im Einzelfall notwendigen Nachweis erfordern. Für diesen Nachweis ist es hilfreich, die Regelung nach § 17 EEG zu nutzen und nicht nur die EEG-, sondern auch die Biomassekonformität autorisiert attestieren zu lassen. Gegenstand des Fachbeitrages ist die Zusammenfassung der durch den TÜV Süd attestierten und durch den regionalen Energieversorger akzeptierten EEG-Konformität der Biogasverstromung aus der Hausmüllvergärung der MBA des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ in Freienhufen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.05.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Seiten 228 - 230
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