Die Einsatzpotentiale von künstlichen mineralischen Baustoffen liegen vorwiegend im Bereich des Erd- und Straßenbaus. Hierfür liegen technischen Rahmenbedingungen vor, die von den Recyclingbaustoffen erfüllt werden müssen. In den öffentlichen Ausschreibungen sollten Baustoffeigenschaften gefordert werden. Die Recyclingbaustoffe dürfen in den öffentlichen Ausschreibungen nicht explizit ausgeschlossen werden. So könnten neben einer Ressourcenschonung auch noch erhebliche Baukosten eingespart werden. Die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen werden zurzeit noch durch landesspezifische Vorgaben geregelt. Eine bundeseinheitliche Regelung, wie sie mit der Mantelverordnung geplant ist, ist wünschenswert. Allerdings sollte der Gesetzgeber darauf achten, dass nicht durch übertriebene Anforderungen hinsichtlich der chemischen Grenzwerte und die wenig übersichtlichen Einbautabellen zukünftig das Recycling und die Verwertung von künstlichen mineralischen Bauabfällen de facto verhindert werden. Das Ergebnis wäre dann, dass die künstlichen mineralischen Bauabfälle zu einem Großteil auf Deponien beseitigt werden müssten. Dies würde bedeuten, dass die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes („Abfälle sind zu Verwerten“) ausgehebelt werden.
The greatest potential to use artificial mineral building materials is in earthworks and road construction. These fields have a technical framework that has to be met by the recycled building materials. Construction material characteristics should be ask for in public terndering. It is not allowed to explicitly exclude recycled building materials from the public tendering process. Apart from the fact of ressource protection, it is therefore possible to reduce construction costs considerably. The legal environmental framework is currently still regulated by state standards. A uniform regulation on a national level, as it is planned with the cover ordinance, is preferable. However, the legislative body should pay attention that recycling and reuse of artifical mineral construction material will in fact not be prevented due to excessive requirements regarding chemical threshold values and confusing installment tables. The result would be that the artifical mineral construction wastes would habe to be landfilled to a large extent. This would mean that the targets of the recycling management and waste law („wastes have to be recovered“) would be cancelled.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2015.10.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-10-12 |
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