Altholz fällt in verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft an. Es stellt – soweit es nicht mit Schadstoffen belastet ist – einen interessanten Rohstoff zur stofflichen und energetischen Weiternutzung dar. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Biomasseverordnung (BiomasseV) wird auch Strom aus Altholz mit festen Einspeisetarifen vergütet, wenn die Nutzung in Anlagen bis maximal 20 MW installierter Leistung erfolgt. Durch diese Rahmenbedingungen sind in den letzten drei Jahren erhebliche Anlagenkapazitäten zur Stromerzeugung aus Altholz geplant und teilweise bereits errichtet worden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der BiomasseV wurden daher die deutschen Altholzströme sowie ihre gegenwärtige und künftige Nutzung umfassend analysiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.03.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 104 - 110
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