Durch das KrWG wurde endlich der Verwertungsstatus der Abfallverbrennung auch in Hausmüllverbrennungsanlagen ausdrücklich anerkannt. Streitpunkte bleiben weiterhin das Kriterium des Mindestheizwertes von 11.000 kJ/kg sowie die Reichweite der Überlassungspflichten. Der an diesen Mindestheizwert geknüpfte vermutete Gleichrang zwischen stofflicher und energetischer Verwertung darf nicht den Vorrang des Recyclings vor der sonstigen Verwertung nach § 6 Abs. 1 KrWG unterhöhlen. Die Einschränkung der Tätigkeit gewerblicher Sammlungen nach § 17 Abs. 3 KrWG ist vor dem Hintergrund des Europarechts restriktiv auszulegen.
Through the German Kreislaufwirtschaftsgesetz (Recycling Management Act) the recovery-status of the waste incineration was also explicitly approved in domestic waste incinerators. Controversial subjects are furthermore the criteria of the minimum heat value of 11.000 kJ/kg and the scope of the obligation of surrender. The equation of material and non-material recovery, which is tied in with this minimum heat value, is not allowed to foil the priority of the recycling previous to the other recovery according to Section 6 para. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz. The reduction of the practice of the industrial accumulation according to Section 17 para. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz has to be interpreted restrictively against the background of the European Law.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2013.05.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-05-17 |
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