Die BASF AG verfolgt seit vielen Jahren ein geschlossenes Entsorgungskonzept, in dem das Vermeiden, Vermindern und Verwerten von Emissionen im Mittelpunkt stehen, das aber auch die ordnungsgemäße Beseitigung nicht vermeidund verwertbarer Emissionen beinhaltet. Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Ausweitung des Abfallbegriffes ist die Abgrenzung des Begriffs Abfall zu anderen Stoffströmen, aber auch die Abgrenzung Verwertung zu Beseitigung in Diskussion geraten. Dieser Beitrag zeigt anhand praktischer Beispiele unter Aufführung der Kriterien die naheliegenden, fast selbstverständlichen Abgrenzungen auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-09-01 |
Seiten 592 - 597
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