Mit dem Ziel der konsequenten Verbesserung der Umsetzung des Prinzips der Produktverantwortung verschärfen die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union (EU) kontinuierlich die Anforderungen an Sammelquoten für Altbatterien sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte, die dann auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechtsrahmens erst einmal erreicht werden müssen.
Die nationale Umsetzung im Vollzug des deutschen Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) und des Batteriegesetzes (BattG) zeigt derzeit sehr unterschiedliche Ergebnisse in der Zielerreichung und erscheint verbesserungswürdig.
Ein europaweiter Vergleich zeigt: Der zentrale Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Elements der Produktverantwortung ist die klare gesetzliche Zuweisung von konkreten Verantwortlichkeiten an die beteiligten Gruppen. Nur die rechtlich verbindliche Zuweisung konkreter Pflichten an eine oder mehrere juristische Personen ermöglicht einen rechtssicheren Vollzug, der das Erreichen von bestimmten Umwelt- oder Sammelzielen sicherstellen kann. Zur Erfüllung der gesetzlichen Produktverantwortung im Rahmen der europäischen Elektro- und Elektronik-(Alt) geräterichtlinie (WEEE Directive 2012/19/EU) und der europäischen Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (2013/56/EU) ist aus der Analyse der Umsetzung dieser Richtlinien in den EU-Mitgliedsstaaten abzuleiten, dass folgende Faktoren von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche nationale Strategie sind:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-11 |
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