Das Forschungsprojekt „Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung“ hatte zum Ziel, den Stand der Umsetzung der im Jahr 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu untersuchen, zu bewerten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Hierbei lagen die derzeitige Praxis der Abfallerfassung in Gewerbebetrieben sowie die Entwicklung der seit 2019 von den Betreibern von Vorbehandlungsanlagen zu ermittelnden Sortier- und Recyclingquoten im Fokus der Betrachtung. Ergänzend wurden die technische Anlagenausstattung der Vorbehandlungsanlagen sowie die Entsorgungswege der erzeugten Sortierfraktionen untersucht. Zusammenfassend war die Novellierung der GewAbfV ein wichtiger Impuls, um die Recyclingpotenziale im Bereich gewerblicher Siedlungsabfälle zu erschließen. Bisher konnte die GewAbfV aber ihre intendierte Wirkung noch nicht vollends entfalten. Die Getrennthaltungspflicht wird von den Abfallerzeugern noch immer nicht ausreichend eingehalten. Während 90 % der Vorbehandlungsanlagen die erforderliche Sortierquote einhalten, wird die geforderte Recyclingquote von der Mehrheit der Vorbehandlungsanlagen nicht erreicht. Zentrale Hemmnisse sind die unzureichende Umsetzung seitens der Abfallerzeuger/-besitzer und -entsorger, behördliche Vollzugsdefizite sowie Unschärfen im Gesetzestext. Neben der Auflösung der genannten Hemmnisse sind flankierende Maßnahmen erforderlich, um auch marktwirtschaftliche Impulse für eine hochwertige stoffliche Verwertung im Bereich der Gewerbeabfallaufbereitung zu setzen.
The aim of the research project „Development of principles for the evaluation of the Commercial Waste Ordinance“ was to examine and evaluate the status of the implementation of the Commercial Waste Ordinance (GewAbfV), which was amended in 2017, and to derive recommendations for action measures. The current practice of waste collection in commercial enterprises as well as the development of the sorting and recycling quotas to be determined by the operators of pre-treatment facilities since 2019 were the focus of the analysis. In addition, the technical equipment of the pre-treatment plants and the disposal routes of the sorting fractions produced were examined. The amendment of the GewAbfV was a necessary and important impulse to strengthen the recycling of commercial waste. So far, in practice the GewAbfV has not yet fully developed its intended effect. Waste producers still do not sufficiently comply with the separation obligation. The sorting rate is achieved by 90 % of the pre-treatment plants, but the required recycling rate is not achieved by most of the pre-treatment plants. The main obstacles are unclarities in the wording of the law, inadequate implementation by waste producers, owners and disposers of waste and the lack of enforcement by the authorities. Besides overcoming the aforementioned obstacles, accompanying measures are necessary in order to also economically incentivize the recycling of mixed commercial waste.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2023.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-09 |
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