Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt seit dem 1. August 2023 bundeseinheitlich die umweltschutzbezogenen Maßstäbe für die Herstellung und das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie Einbauregelungen für die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe in den Regelbauweisen des qualifizierten Straßen-, Wege- und Erdbaus oder des Schienenverkehrswegebaus fest. Zuvor steuerten Länderregelungen die Verwertung. Diese haben zwar grundsätzlich funktioniert, sind aber überwiegend veraltet und nicht mehr state of the art. Ziel der Verordnung ist es, durch rechtssichere und bundeseinheitliche Regeln das Recycling von mineralischen Abfällen zu stärken und die Akzeptanz für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu verbessern. Zugleich ist der Boden- und Grundwasserschutz zu gewährleisten und eine angemessene Schadstoffausschleusung sicherzustellen. Die ErsatzbaustoffV basiert auf einem wissenschaftlichen Konzept, das sicherstellt, dass keine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit oder schädliche Bodenveränderung durch den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe zu besorgen ist. Werden die Anforderungen der ErsatzbaustoffV eingehalten, entfällt die Notwendigkeit im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.
Since 1 August 2023, the Substitute Building Materials Ordinance (ErsatzbaustoffV) has laid down uniform environmental protection standards throughout Germany for the manufacture and marketing of mineral substitute building materials, as well as installation regulations for the use of mineral substitute building materials in standard construction methods for qualified road, path and earthworks or rail transport infrastructure. Previously, recycling was governed by state regulations. Although these regulations have generally worked well, they are now largely outdated and no longer state of the art. The aim of the regulation is to strengthen the recycling of mineral waste and improve acceptance of the use of mineral substitute building materials through legally secure and uniform federal rules. At the same time, soil and groundwater protection must be guaranteed and appropriate pollutant removal ensured. The ErsatzbaustoffV is based on a scientific concept that ensures that there is no adverse change in groundwater quality or harmful soil change as a result of the use of mineral substitute building materials. If the requirements of the ErsatzbaustoffV are met, there is no need to obtain a water law permit in individual cases.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2026.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-09 |
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