Am 14.7.2021 hat die Kommission ein sehr vielfältiges und ausdifferenziertes Maßnahmenpaket präsentiert, um das EU-CO2-Reduktionsziel von 55 % bis 2030 zu erreichen. Aus diesem Paket wird zugleich deutlich, welche vielfältigen Bereiche betroffen sind. Das gilt auch für die Abfallwirtschaft. Diese wird in der zu überarbeitenden Lastenteilungsverordnung, welche den Mitgliedstaaten neue strengere Emissionssenkungsziele zuweist, eigens erwähnt. Die Emissionssenkung muss aber nicht etwa durch eine Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den Brennstoffemissionshandel realisiert werden, den nunmehr auch die EU-Kommission vorsieht, ohne aber die Abfallverbrennung bzw. die Abfallwirtschaft einzubeziehen. Auswirkungen für die Abfallwirtschaft können sich hingegen aus Nachhaltigkeitskriterien für die Bioenergie ergeben, ebenso aus klimaschutzbedingten Änderungen der Energiebesteuerung.
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