Die Ländervereinbarung ASYS (Abfallüberwachungssystem) beruht auf dem freiwilligen Beschluss der 16 Länder, ein gemeinsames DV-System zur Abfallüberwachung zu entwickeln und zum Vollzug des Nachweisverfahrens (Begleitscheinüberwachung) einzusetzen. Auf der Grundlage der Ländervereinbarung wurde die InformationsKoordinierende Stelle ASYS (IKA) geschaffen, die als Geschäftsstelle der 16 Länder diese nach Außen vertritt, beispielsweise für die Beauftragung zur Entwicklung eines solchen DV-Systems. Die Ländervereinbarung trat zum 01.01.1998 in Kraft. Mit der Altfahrzeugverordnung vom 21.02.2002 wurde nunmehr für den Vollzug auf gesetzlicher Grundlage die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle festgeschrieben. Mit dem LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall)-Beschluss vom 9./10. Sept. 2002 soll die gemeinsame Stelle nach der Altfahrzeugverordnung ebenfalls durch die IKA wahrgenommen werden. Einerseits musste die Verwaltungsvereinbarung ASYS aus den verschiedenen Gründen angepasst werden und andererseits galt es, den Beschluss der LAGA umzusetzen. Die neue Verwaltungsvereinbarung sollte den Rahmen der Zusammenarbeit sowohl bei freiwilliger Aufgabenwahrnehmung als auch bei gesetzlicher Verpflichtung Rechnung tragen. Die Regelungen zur Länder übergreifenden Zusammenarbeit bestehen aus der Verwaltungsvereinbarung, der Geschäftsordnung und dem IKA-Vertrag, die aus den nachfolgenden Gründen überarbeitet worden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-02-01 |
Seiten 77 - 81
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